Mit dem April hat der Frühling richtig Einzug gehalten. Die sonnigen Tage und milden Temperaturen machen richtig Lust, wieder mehr Zeit draussen zu verbringen. Man spürt deutlich: Die warme Jahreszeit und die länger werdenden, hellen Abende sind greifbar nah.
Im April kam der Grosse Rat an einem Sitzungstag zusammen. Den grössten zeitlichen Aufwand beanspruchte dabei die Überarbeitung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Mit meiner Stimme lehnten wir einen Antrag ab, der vorsah, dass künftig die Kantonsverwaltung statt der Einbürgerungskommission des Grossen Rates über Einbürgerungsgesuche entscheiden soll. Damit behält der Grosse Rat das letzte Wort, und Einbürgerungen werden weiterhin nicht zu einem reinen Verwaltungsakt.
Ebenfalls mit meiner Stimme beschlossen wir, die erforderliche Wohnsitzdauer in einer Gemeinde von drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Zudem dürfen neu in den drei Jahren vor Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs keine Betreibungen vorliegen.
Nun ist der Regierungsrat beauftragt, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten und dem Grossen Rat zur zweiten Lesung vorzulegen. Das überarbeitete Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Juli 2027 in Kraft.
Zudem genehmigten wir einstimmig einen Projektkredit von 5,2 Mio. Franken sowie jährlich wiederkehrende Kosten in Höhe von 273’000 Franken für die Einführung einer neuen Software bei den Aargauer Gerichten.
Erwirbt ein Mitarbeiter ein Unternehmen, wird er im Kanton Aargau steuerlich schlechter gestellt als ein externer Käufer. Dies hielten die bürgerlichen Parteien für nicht gerecht. Nachfolgeregelungen in Unternehmen sind generell anspruchsvoll. Umso sinnvoller ist es, wenn ein interner Mitarbeiter, der den Betrieb bereits kennt, die Firma übernehmen kann. Eine solche Lösung ist optimal und soll nicht durch steuerliche Ungleichbehandlungen benachteiligt werden. Trotz Widerstand von SP und Grünen überwiesen wir die Motion.
Die BKS-Kommission kam im April zu zwei halbtägigen Sitzungen sowie zu einer zusätzlichen Abendsitzung zusammen. Behandelt wurden unter anderem die Berichterstattung zu Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen des hohen Fremdsprachenanteils an einzelnen Schulen, die Reduktion des frühen Fremdsprachenunterrichts zugunsten einer stärkeren Förderung der Deutschkompetenzen sowie die Stärkung der Lese- und Schreibfähigkeiten und des Textverständnisses der Schülerinnen und Schüler.
Weiter wurde ich in die neu geschaffene Subkommission «Wahlen» gewählt. Dieses Gremium setzt sich aus fünf Mitgliedern der BKS-Kommission zusammen und erarbeitet Wahlvorschläge für den Erziehungsrat sowie das Kuratorium zuhanden der Kommission und des Parlaments. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen.
Die Beratung der Jahresrechnung 2025 wurde in der zweiten Kommissionssitzung aufgenommen und wird im Mai in einer weiteren Sitzung fortgeführt.
An der Abendsitzung tauschten wir uns mit Kadermitgliedern des Departements BKS sowie der PDAG zum Projekt «Gesamtstrategie Autismus Spektrum Störung Volksschule Aargau» (GASS) aus. Dabei wurden wir über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert, erhielten allgemeine Einblicke in das Projekt und einen Situationsbericht zu Autismus Spektrum Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Neben den zahlreichen interessanten Informationen bot dieses Gefäss zudem die wertvolle Gelegenheit, Fragen direkt an die verantwortlichen Personen zu richten.
Im April setzte ich gemeinsam mit der Finanzkommission Rothrist die Prüfung der Jahresrechnung 2025 fort. Dieser Prozess erstreckt sich bis Anfang Mai. Dabei prüfen wir die Jahresrechnung, die Kreditabrechnungen sowie die verschiedenen Kassen der Gemeinde auf die Richtigkeit der Buchungen und Belege. Im Mai werden wir die Ergebnisse dem Gemeinderat präsentieren und im Juni an der Gemeindeversammlung darüber informieren.
Für die EDU des Kantons Aargau bearbeitete ich die Anhörung zur Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) bezüglich Anmietung von zusätzlichem Schulraum. Bei dieser Anhörung geht es um den zusätzlichen Raumbedarf der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) und dem für den wachsenden Schulbetrieb im Kanton Aargau zusätzlich anzumietenden Schulraum. Ich hielt fest, dass die EDU den Bedarf an zusätzlichem Schulraum anerkennt, die Kosten der vorliegenden Lösung jedoch als zu hoch erachtet und dass Sanierungs- und Instandstellungskosten grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind und nicht durch den Steuerzahler. Wir erwarten deutlich präzisere Kostenschätzungen und fordern eine vertragliche Absicherung allfälliger kantonaler Investitionen, als auch eine faire Kostenbeteiligung der Gemeinde Oberentfelden bei der Doppelturnhalle.
Vorlagen vom 14. Juni 2026
• Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» JA
Ich unterstütze die Initiative, welche durch eine Beschränkung der Zuwanderung zentrale Herausforderungen wie Wohnungsnot, hohe Mieten, Verkehrsüberlastung, Landschaftsverbrauch sowie den Druck auf Sicherheit, Gesundheitswesen und Bildung reduzieren will.
• Änderung des Zivildienstgesetzes JA
Ich unterstütze die Änderung des Zivildienstgesetzes, weil damit der Zivildienst wieder klar als Ausnahme aus Gewissensgründen positioniert wird und die personelle Einsatzfähigkeit von Armee und Zivilschutz langfristig gesichert ist.
Vorlagen vom 14. Juni 2026
• Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit (zähneknirschend) JA
Ich bin mir des grossen Verkehrsproblems in der Region Suhr bewusst und unterstütze die Entlastung. Dieses Projekt ist jedoch mit 388 Mio. Franken budgetiert und damit das grösste Vorhaben in der Geschichte der Abteilung Tiefbau. Und ich wette darauf, dass dieser hohe Betrag nicht ausreichen wird. Ich verstehe alle, welche dieser grossen Ausgabe gegenüber kritisch eingestellt sind und ein Nein einwerfen.
• Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern - JETZT!" NEIN
Die geforderten Ziele sind bereits im Schulgesetz, in verschiedenen Verordnungen sowie in bestehenden Projekten berücksichtigt. Herausforderungen wie Fachkräftemangel oder zunehmender administrativer Aufwand betreffen zahlreiche Berufsgruppen. Eine zusätzliche Verfasssungsbestimmung entfaltet vor allem eine symbolische Wirkung der Gewerkschaften, ohne konkrete Lösungen für diese strukturellen Probleme bereitzustellen.